Rechtliche Informationen

Hanfsamen:

Heute erlaubt das ukrainische Recht den Kauf, Verkauf und die Lagerung von Hanfsamen. Hanfsamen sind nicht in der Liste der in der Ukraine illegal gehandelten Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und Vorläuferstoffe aufgeführt.

Der Anbau von Cannabis in der Ukraine ohne Lizenz ist verboten und zieht sowohl administrative als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Strafgesetzbuch der Ukraine

Artikel 310. Aussaat oder Anbau von Mohn oder Hanf:
  • 1. Die unerlaubte Aussaat oder der unerlaubte Anbau von Schlafmohn in einer Menge von einhundert bis fünfhundert Pflanzen oder von Hanf in einer Menge von zehn bis fünfzig Pflanzen wird mit einer Geldstrafe von einhundert bis fünfhundert steuerfreien Mindesteinkommen der Bürger oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Freiheitsbeschränkung von bis zu drei Jahren bestraft.
  • 2. Die unerlaubte Aussaat oder der unerlaubte Anbau von Schlafmohn oder Hanf durch eine Person, die nach diesem Artikel verurteilt wurde oder die zuvor eine der in den Artikeln 307, 309, 311, 317 dieses Gesetzbuches vorgesehenen Straftaten begangen hat, oder die aufgrund einer vorherigen Vereinbarung hinsichtlich der Anzahl der Pflanzen begangen wurde; fünfzig oder mehr Pflanzen - wird mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sieben Jahren bestraft.
Artikel 106-2. Unerlaubte Aussaat oder unerlaubter Anbau von Schlafmohn oder Hanf:

Die illegale Aussaat oder der illegale Anbau von bis zu einhundert Schlafmohnpflanzen oder bis zu zehn Hanfpflanzen wird mit einer Geldstrafe von achtzehn bis einhundert steuerfreien Mindesteinkommen der Bürger sowie der Beschlagnahme der illegal aus lokalen Pflanzen gewonnenen Drogen geahndet.

Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe

Artikel 1:

  • b) „Cannabis“ bezeichnet die blühenden oder fruchttragenden Triebspitzen der Cannabispflanze (ausgenommen Samen und Blätter, sofern diese nicht von den Triebspitzen begleitet werden), aus denen das Harz nicht gewonnen wurde, unabhängig von der Bezeichnung, die sie tragen.
  • c) „Cannabispflanze“ bezeichnet jede Pflanze der Gattung Cannabis.
  • (d) „Cannabisharz“ bezeichnet das aus der Cannabispflanze gewonnene Harz, sei es roh oder gereinigt.

Daraus folgt, dass Hanfsamen weder eine Droge noch ein Vorläufer von Drogen sind und nicht in der Liste der Betäubungsmittel aufgeführt sind und daher in vielen Ländern frei zirkulieren können.

Pilzsporen:

1) STIMMT NICHT DER AKTUELLEN GESETZGEBUNG DER UKRAINE ZU:

  • Verkauf, Einfuhr und Verwendung von Psilocybin-Pilzsporen für wissenschaftliche Zwecke, Forschungszwecke und für alle anderen Zwecke, die nicht mit der Herstellung von Betäubungsmitteln in Zusammenhang stehen.

2) NACH UKRAINISCHEM GESETZ VERBOTEN:

  • Anbau von Psilocybin-Pilzen und deren Verwendung.

Alle auf dieser Website bereitgestellten Informationen über Psilocybin-Pilze dienen ausschließlich wissenschaftlichen Informationszwecken und sind nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt.

CBD-Produkte:

CBD-Öle, CBD-Inhalationslösungen/Nahrungsergänzungsmittel und andere CBD-Produkte von UATRAVA werden hauptsächlich in der Ukraine, den USA und Europa hergestellt. Sie sind als kosmetische/Nahrungsergänzungsmittel klassifiziert, als Isolat oder Breitspektrum-CBD erhältlich und erfüllen höchste internationale Standards. Jede Herstellerverpackung ist mit „THC-frei“ gekennzeichnet. Der THC-Gehalt dieser Produkte ist nicht nachweisbar und liegt unter der gesetzlich zulässigen homöopathischen Konzentration von maximal 0,005 %. Sie gelten nicht als Arzneimittel.

Haftungsausschluss:

Aufmerksamkeit!

Wir verkaufen unsere Produkte (Samen) ausschließlich als Souvenirs, Vogelfutter, Fischfutter und für die mykologische Forschung (Pilzsporen). Sämtliche auf der Website veröffentlichten Fotos und Texte, die von unseren internationalen Partnern bereitgestellt oder frei im Internet gefunden wurden, dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder Propaganda noch eine Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln oder biologisch aktiven Substanzen dar.

Bedenken Sie, dass der Kauf von Cannabissamen in den meisten Ländern für Souvenirs, Sammlerstücke, Vogelfutter, Angelköder und als Nahrungsergänzungsmittel legal ist. Sollten Sie die Samen jedoch keimen lassen und daraus Pilzsporen züchten, wird dies strafrechtlich verfolgt.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Bestellung mit der aktuellen Gesetzgebung Ihres Wohnsitzlandes vertraut zu machen!