Rechtliche Informationen

Hanfsamen:

Heute erlaubt die ukrainische Gesetzgebung den Kauf, Verkauf und die Lagerung von Hanfsamen. Hanfsamen stehen nicht auf der Liste der Betäubungsmittel, psychotropen Substanzen und Vorläufersubstanzen, die sich auf dem Territorium der Ukraine illegal im Umlauf befinden.

Bitte beachten Sie: Der Anbau von Cannabis ist in der Ukraine ohne Lizenz verboten und zieht sowohl verwaltungs- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Strafgesetzbuch der Ukraine

Artikel 310. Aussaat oder Anbau von Schlafmohn oder Hanf:
  • 1. Die illegale Aussaat oder der illegale Anbau von Schlafmohn in einer Anzahl von einhundert bis fünfhundert Pflanzen oder von Hanf in einer Anzahl von zehn bis fünfzig Pflanzen wird mit einer Geldstrafe in Höhe des einhundert- bis fünfhundertfachen des nicht gezahlten Mindesteinkommens der Bürger oder mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.
  • 2. Die illegale Aussaat oder der illegale Anbau von Mohn oder Hanf durch eine Person, die nach diesem Artikel verurteilt wurde oder die zuvor eines der in den Artikeln 307, 309, 311, 317 dieses Gesetzes genannten Verbrechen begangen hat oder die von einer Person für eine frühere Straftat mit dem Ziel der Ausrottung begangen wurde, sowie die illegale Aussaat oder der illegale Anbau von Mohn in einer Anzahl von fünfhundert oder mehr Pflanzen oder Hanf in einer Anzahl von fünfzig oder mehr Pflanzen - wird mit einer Freiheitsstrafe von bestraft von drei bis sieben Jahren.
Artikel 106-2. Illegale Aussaat oder illegaler Anbau des Schlafmittels Mohn oder Hanf:

Die illegale Aussaat oder der illegale Anbau von Schlafmohn in einer Menge von bis zu einhundert Pflanzen oder von Hanf in einer Menge von bis zu zehn Pflanzen – zieht die Verhängung einer Geldbuße in Höhe des achtzehn- bis hundertfachen des nicht gezahlten Mindesteinkommens der Bürger mit der Beschlagnahmung der illegal angebauten drogenhaltigen Pflanzen nach sich.

Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe

Artikel 1:

  • (b) Der Begriff „Cannabis“ bezeichnet die blühenden oder fruchttragenden Spitzen der Cannabispflanze (ausgenommen die Samen und Blätter, wenn diese nicht von Spitzen begleitet sind), aus denen das Harz nicht extrahiert wurde, unabhängig von ihrer Bezeichnung.
  • c) „Cannabispflanze“ bezeichnet jede Pflanze der Gattung Cannabis.
  • (d) Der Begriff „Cannabisharz“ bezeichnet das abgetrennte Harz in roher oder gereinigter Form, das aus der Cannabispflanze gewonnen wird.

Daraus folgt, dass Hanfsamen weder ein Betäubungsmittel noch ein Vorläufer von Betäubungsmitteln sind und nicht auf der Liste der Betäubungsmittel stehen und daher in vielen Ländern frei erhältlich sind.

Pilzsporen:

1) STEHT NICHT IM WIDERSPRUCH AUF DIE GELTENDE GESETZGEBUNG DER UKRAINE:

  • Verkauf, Import und Verwendung von Psilocybin-Pilzsporen für wissenschaftliche Zwecke, Forschungszwecke und für alle anderen Zwecke, die nicht mit der Herstellung von Betäubungsmitteln in Zusammenhang stehen.

2) DURCH UKRAINISCHES GESETZ VERBOTEN:

  • Anbau von Psilocybin-Pilzen und deren Verwendung.

Alle auf der Website bereitgestellten Informationen zu Psilocybin-Pilzen dienen ausschließlich wissenschaftlichen und Informationszwecken und sind nicht für Personen unter 18 Jahren bestimmt.

Produkte mit CBD:

CBD-Liquids, CBD-Öle, E-Liquids/Vape-Zusätze mit CBD und andere CBD-Produkte, die im UATRAVA-Shop präsentiert werden, werden hauptsächlich in den USA und Europa hergestellt, gelten als kosmetische Zusätze, Nahrungsergänzungsmittel, haben ein breites Wirkungsspektrum (Broad Spectrum) und erfüllen hohe internationale Qualitätsstandards. Auf jeder Verpackung des Herstellers steht „NO THC“, der THC-Gehalt dieser Produkte wird nicht überwacht, entspricht der gesetzlich zulässigen homöopathischen Konzentration, die 0,005 % nicht überschreitet.

Warnung | Haftungsausschluss:

Aufmerksamkeit!

Wir vertreiben unsere Produkte (Saatgut) ausschließlich zu Souvenirzwecken, als Vogelfutter und Fischköder, sowie für mykologische Forschungszwecke (Pilzsporen). Alle auf der Site veröffentlichten Fotos und Textmaterialien werden von unseren ausländischen Partnern bereitgestellt oder wurden öffentlich zugänglich im Internet gefunden. Sie dienen ausschließlich zu Informationszwecken und sind kein Propagandamittel oder Aufruf zum Drogenkonsum.

Denken Sie daran, dass Sie in den meisten Ländern der Welt Hanfsamen sicher und legal als Souvenir, als Vogelfutter, Fischköder sowie als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel kaufen können. Wenn Sie sich jedoch dazu entschließen, die Samen zum Keimen zu bringen und anzubauen oder Pilzsporen zu züchten, werden solche Handlungen strafrechtlich verfolgt und es entsteht eine strafrechtliche Haftung gemäß der geltenden Gesetzgebung Ihres Landes.

Um Probleme zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Bestellung mit der Gesetzgebung des Landes vertraut zu machen, in dem Sie sich aufhalten!